EMI und Bertelsmann sind sich einig über Napster

27 03 2007

EMI hat sich mit Bertelsmann geeinigt – die Klage wegen Urheberrechtsverletzungen über die Internet-Tauschbörse Napster ist vom Tisch. Bis auf die Aussage, dass Bertelsmann keinerlei Verantwortung für mögliche Rechtsverstöße übernommen hat, gibt es zu der Einigung keine Details. Dies berichtet am 27.3.2007 die Welt:

EMI, Universal Music und andere Unternehmen hatten Bertelsmann 2003 wegen
Urheberrechtsverletzungen verklagt, weil das deutsche Unternehmen schon zu
einem Zeitpunkt in Napster investiert hatte, als dort nach ihrer Ansicht
noch offen und auch illegal Musik getauscht wurde. Die Plattenindustrie
erlitt durch den Musiktausch im Internet nach eigenen Angaben deutliche
Umsatzverluste. Sie versprach sich durch die Verklagung von Bertelsmann,
einen Teil des Einbruchs wieder auffangen zu können.

Damit ist ein weiteres Beispiel für die Anwendungsmöglichkeiten von alternativen Konfliktlösungen im Bereich der Medien bekannt geworden. Gerade in solchen komplexen Verfahren mit hohen Streitwerten bieten die ADR-Verfahren eine kostengünstige und schnelle Alternative zum Gerichtsverfahren. Interessant ist, dass in vielen Fällen dennoch zunächst Klage eingereicht wird, bevor sich die Parteien an den Verhandlungstisch setzen. Vielleicht braucht es für eine Einigungsbereitschaft den großen öffentlichen und zeitlichen Druck, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass eine außergerichtliche Einigung nicht schon vor der Klageerhebung regelmäßig versucht wird.

Es bleibt abzuwarten, welchen Verlauf das Verfahren Viacom v Google hinsichtlich der Videoplattform Youtube nehmen wird. Die Chancen, dass auch hier eine außergerichtliche Lösung am Ende herauskommen wird, stehen gut.

via urheberrecht.org


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