Mediation übersetzt (2)

23 04 2007

Im Nachtrag zum Beitrag Mediation übersetzt, auf den bereits im ADR-Blog aufmerksam gemacht wurde, sei auf den Beitrag des Instituts für Urheber- und Medienrecht verwiesen. Dort findet sich eine Zusammenfassung des Streits mit weiterführenden Links auf die beteiligten Einrichtungen.

Auf der Grundlage des Vorschlags des Mediators erhofft sich jetzt der VdÜ weitere Verhandlungen und erwägt zugleich die Einleitung einzelner Schlichtungsverfahren gem. § 36 UrhG mit den einzelnen Verlagen, um einer höchstrichterlichen Beendigung des Streits durch den BGH zuvor zu kommen.  Nach dieser Vorschrift bilden die Vereinigungen von Urhebern (VdÜ) mit Vereinigungen von Werknutzern (Börsenverein des deutschen Buchandels) oder einzelnen Werknutzern (Verlage) eine Schlichtungsstellezur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen, wenn die Parteien dies vereinbaren oder eine Partei die Durchführung des Schlichtungsverfahrens verlangt (§ 36 a Abs. 1 UrhG).