Die Europäische Kommission beschäftigt sich zur Zeit u.a. mit der Vertiefung des Patentsystems in Europa. In der neuesten Mitteilung vom 3.4.2007 zu KOM(2007) 165 werden die vorläufigen Ergebnisse an das Europäische Parlament und den Rat zusammengefasst. Von besonderen Interesse für dieses Blog ist Punkt 3.4.1. zu den ADR-Verfahren in Immaterialgüterstreitigkeiten:
Die alternative Streitbeilegung (ADR)
„Traditionelle Klageverfahren bei grenzüberschreitenden Patentstreitigkeiten involvieren Mehrfachverfahren in mehreren Gerichtsbarkeiten und bringen die Gefahr langwieriger Auseinandersetzungen, abweichender Ergebnisse und hoher Rechtsstreitkosten mit sich. Eine europäische Patentgerichtsbarkeit wie die zuvor dargelegte würde zu allen diesen Aspekten die Situation in Europa erheblich verbessern.
Die Streitparteien und insbesondere KMUs sind ständig auf der Suche nach alternativen, kostengünstigeren und billigeren Methoden zur Beilegung ihrer Patent- oder anderweitigen immaterialgüterrechtlichen Streitigkeiten. Deshalb werden auf einzelstaatlicher und internationaler Grundlage Anstrengungen unternommen, um alternative Streitbeilegungssysteme (ADR) zur Verfügung zu stellen und die Streitparteien zu Vermittlungs-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren zu ermutigen oder sogar zu verpflichten, bevor diese den Rechtsweg beschreiten.
In ihren anlässlich der Patentkonsultation vorgelegten Antworten warfen viele Beteiligte, insbesondere KMU, die Frage einer Einführung von ADR-Methoden in die zukünftige europäische Patentlandschaft auf. Die Vorschläge reichten von der Nutzung bestehender Systeme, wie dem Arbitration and Mediation Centre der Weltorganisation für geistiges Eigentum, bis zur Schaffung eines eigenständigen gemeinschaftlichen alternativen Streitbeilegungssystems.
Die Kommission hat bereits im Oktober 2004 einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte Aspekte der Vermittlung in Zivil- und Handelssachen [41] vorgelegt. Zusätzlich wird sie den Nutzen und Mehrwert von ADR-Systemen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums und insbesondere zu Patentfragen untersuchen. Die Untersuchung wird sich insbesondere auf mögliche Zeit- und Kosteneinsparungen konzentrieren, die die potenziellen Vorteile von ADR unter Berücksichtigung der besonderen Eigenschaften von immaterialgüterrechtlichen Streitigkeiten, einschließlich Patentklagen, zur Folge haben könnten.“
Quelle: Europäische Kommission EUR-Lex 52007DC0165-DE (Hervorhebungen vom Verfasser).
Das verspricht ein spannender Sommer zu werden. Die Kommission kündigt eine Untersuchung des Nutzen und Mehrwerts von ADR-Systemen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums an. ADR in Media wird über den Fortgang der Forschungen berichten.
