Mediation übersetzt (3)

2 05 2007

Der VdÜ hat eine Stellungnahme zum Ruhen des Mediationsverfahrens abgegeben. Demnach sei in der dritten Runde des Mediationsverfahrens zur Beilegung des Streits über die Übersetzervergütung nach mehreren Stunden gemeinsamer Verhandlung und getrennter Einzelgespräche (sog. Cauccus) ein Einvernehmen nur hinsichtlich des Ruhens des Verfahrens erzielt worden. Aus der Stellungnahme wird deutlich, dass der Punkt der Verhandlungsermächtigung ein sehr wichtiger Bestandteil in der Eröffnungssequenz ist:

Trotz aller noch nicht gelöster Probleme, unerfüllter Wünsche und weiterhin kritischer Punkte schien die gefühlte Unüberbrückbarkeit auf Seiten der Übersetzer am Ende nicht so groß wie auf Seiten der Verlage. Auch in dieser Runde machte sich wieder einmal der unglückliche Umstand bemerkbar, dass sich der Börsenverein als Branchenverband der Verleger nicht zur Verhandlungsermächtigung durchringen kann. Das erschwert den Abstimmungs- und Koordinierungsprozess der verhandlungsbereiten Verlage erheblich.

Quelle: VdÜ

Ein Mediationsverfahrens ist nur dann zielführend, wenn die anwesenden Verhandlungsführer für die jeweiligen Parteien verbindlich Vereinbarungen treffen können. Es bleibt zu hoffen, dass der Verhandlungsauftrag bald geklärt wird.


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